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Kindergeld 2025: Alle Infos

Kindergeld 2025

Die Auszahlung des Kindergelld erfolgt durch die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. In diesem Leitfaden erfahren Sie alles Wissenswerte zu den Auszahlungsterminen und wie Sie das Kindergeld für Ihre Familie optimal nutzen können.

Wir erklären Ihnen, wer Anspruch auf Kindergeld hat, wie Sie es beantragen können und wann Sie mit der Auszahlung auf Ihr Konto rechnen können.

☝️ Das wichtigste zusammengefasst

  • Erhöhung des Kindergeldes auf 255 Euro pro Kind und Monat ab Januar 2025
  • Zuständigkeit der Familienkasse für die Auszahlung
  • Informationen zu den Auszahlungsterminen und Antragsverfahren

Was ist Kindergeld und wer hat Anspruch darauf?

Wenn Sie Eltern sind oder ein Kind betreuen, ist es wichtig zu wissen, was Kindergeld ist und wer Anspruch darauf hat. Das Kindergeld ist eine steuerliche Ausgleichszahlung, die im Zusammenhang mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag steht.

Definition und rechtliche Grundlage

Das Kindergeld dient der Absicherung des Existenzminimums des Kindes und der Freistellung von Steuern. Es wird von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt.

MerkmalBeschreibung
ZweckAbsicherung des Existenzminimums des Kindes
Auszahlende StelleFamilienkasse der Bundesagentur für Arbeit
Rechtliche GrundlageSteuerliche Ausgleichszahlung im Zusammenhang mit dem Kinderfreibetrag

Anspruchsberechtigte Personen

In erster Linie sind Eltern anspruchsberechtigt, aber auch andere Erziehungsberechtigte wie Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern oder Großeltern können Kindergeld beantragen.

Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch

Zu den grundlegenden Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch gehören ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland sowie die unbeschränkte Steuerpflicht. Der Anspruch entsteht mit der Geburt des Kindes und besteht in der Regel bis zum 18. Lebensjahr.

Die Höhe des Kindergeldes2025

Die Höhe des Kindergeldes wird ab 1. Januar2025 auf 255 Euro pro Kind und Monat festgelegt. Diese Anpassung stellt eine Erhöhung um 5 Euro im Vergleich zum Vorjahr dar.

Aktuelle Beträge für2025

Für das Jahr2025 erhalten Sie Kindergeld in folgender Höhe:

  • 1 Kind: 255 Euro
  • 2 Kinder: 510 Euro
  • 3 Kinder: 765 Euro
  • 4 Kinder: 1.020 Euro
  • 5 Kinder: 1.275 Euro
  • 6 Kinder: 1.530 Euro

Diese Beträge zeigen eine deutliche Unterstützung für Familien.

Vergleich zu Vorjahren

Im Vergleich zu den Vorjahren zeigt sich eine kontinuierliche Steigerung der Kindergeldhöhe. Diese Anpassung trägt der allgemeinen Preisentwicklung und dem steigenden Existenzminimum Rechnung.

Geplante Erhöhungen für 2026

Für das Jahr 2026 ist bereits eine weitere Erhöhung des Kindergeldes auf 259 Euro pro Kind und Monat geplant. Dies spiegelt die fortlaufende Anpassung an die Lebenshaltungskosten wider.

So beantragen Sie Kindergeld 2025

Kindergeld beantragen 2025

Um Kindergeld zu erhalten, ist ein formeller Antrag erforderlich, der entweder schriftlich oder online gestellt werden kann. Der Antrag auf Kindergeld entfaltet nur eine eingeschränkte Rückwirkung.

Notwendige Unterlagen für den Antrag

Zu den notwendigen Unterlagen gehören unter anderem Ihre persönlichen Daten, die Geburtsurkunde des Kindes und gegebenenfalls Nachweise über Ausbildung oder Studium bei volljährigen Kindern.

Online-Antragstellung

Der Antrag kann schriftlich mit dem offiziellen Formular der Bundesagentur für Arbeit oder bequem online über die Internetseite der Arbeitsagentur gestellt werden.

Fristen und Rückwirkung beachten

Beachten Sie, dass das Kindergeld nur für maximal sechs Monate rückwirkend beantragt werden kann, weshalb eine zeitnahe Antragstellung nach der Geburt oder bei Änderung der Anspruchsvoraussetzungen wichtig ist.

Obwohl der Anspruch auf Kindergeld mit der Geburt des Kindes entsteht, erfolgt die Auszahlung erst nach erfolgreicher Antragstellung und Prüfung durch die Familienkasse.

Die Familienkasse: Zuständigkeit und Kontakt

Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ist für die Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag zuständig. Sie ist die zentrale Institution für alle Fragen rund um das Kindergeld in Deutschland.

Aufgaben der Familienkasse

Zu den Hauptaufgaben der Familienkasse gehören die Bearbeitung von Anträgen, die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und die monatliche Auszahlung des Kindergeldes.

Die richtige Familienkasse finden

Um die für Sie zuständige Familienkasse zu finden, können Sie den Standortfinder auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit nutzen oder sich telefonisch beraten lassen.

Kontaktmöglichkeiten

Die Familienkassen bieten verschiedene Kontaktmöglichkeiten an, darunter persönliche Beratungstermine, telefonische Hotlines und digitale Kommunikationswege wie E-Mail oder Online-Formulare.

KontaktmöglichkeitBeschreibung
Persönliche BeratungstermineDirekte Beratung vor Ort
Telefonische HotlinesTelefonische Beratung und Unterstützung
Digitale KommunikationswegeE-Mail oder Online-Formulare für Anfragen

Auszahlungstermine des Kindergeldes 2025

Das Kindergeld wird in Deutschland gestaffelt ausgezahlt, abhängig von der Endziffer Ihrer Kindergeldnummer. Dieses System sorgt dafür, dass die Auszahlungen über den gesamten Monat verteilt sind.

Das System der Endziffern erklärt

Die Kindergeldnummer wird Ihnen bei der ersten Antragstellung automatisch zugeteilt und bleibt dauerhaft bestehen. Sie finden diese Nummer auf allen Bescheiden der Familienkasse und auf Ihren Kontoauszügen. Die Endziffer dieser Nummer bestimmt den Auszahlungstermin.

Auszahlungstermine nach Endziffer 0-4

Für die Endziffern 0-4 erfolgt die Auszahlung in der ersten Monatshälfte. Konkret bedeutet dies:

  • Endziffer 0: 3.-8. des Monats
  • Endziffer 1: 4.-8.
  • Endziffer 2: 5.-10.
  • Endziffer 3: 8.-12.
  • Endziffer 4: 9.-14.

Auszahlungstermine nach Endziffer 5-9

Für die Endziffern 5-9 wird das Kindergeld in der zweiten Monatshälfte überwiesen:

  • Endziffer 5: 10.-15.
  • Endziffer 6: 11.-17.
  • Endziffer 7: 12.-19.
  • Endziffer 8: 15.-22.
  • Endziffer 9: 16.-23.

Kindergeld für volljährige Kinder

Wenn Ihr Kind volljährig wird, fragen Sie sich möglicherweise, ob Sie weiterhin Kindergeld erhalten können. Grundsätzlich erlischt der Anspruch auf Kindergeld mit Eintritt der Volljährigkeit. Doch auch Kinder, die älter als 18 Jahre sind, haben einen Anspruch auf Kindergeld, wenn zusätzliche Bedingungen erfüllt sind.

Besondere Voraussetzungen ab 18 Jahren

Für volljährige Kinder gelten besondere Voraussetzungen: Sie müssen sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden, ein Studium absolvieren oder bei der Agentur für Arbeit als ausbildungs- oder arbeitssuchend gemeldet sein. Der Kindergeldanspruch bleibt unter diesen Bedingungen bis zum 25. Geburtstag des Kindes bestehen.

Kindergeld während Ausbildung und Studium

Während einer Ausbildung oder eines Studiums wird das Kindergeld in der Regel bis zum 25. Geburtstag des Kindes gezahlt, auch wenn die Ausbildung zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist. Es ist wichtig, dass die Ausbildung oder das Studium nicht unterbrochen wird, es sei denn, es handelt sich um eine gerechtfertigte Unterbrechung, wie Krankheit oder Mutterschutz.

Altersgrenze und Ausnahmen

Die Altersgrenze für den Kindergeldanspruch liegt grundsätzlich bei 18 Jahren, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 25. Geburtstag oder in Ausnahmefällen darüber hinaus verlängert werden.

„Für Kinder mit Behinderungen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, kann der Anspruch auf Kindergeld auch über das 25. Lebensjahr hinaus bestehen.“

Kindergeld und Steuern: Der Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag und das Kindergeld sind zwei unterschiedliche Instrumente, die das Existenzminimum Ihrer Kinder steuerfrei stellen sollen. Während das Kindergeld eine monatliche Zahlung darstellt, wirkt sich der Kinderfreibetrag erst bei der jährlichen Einkommensteuerveranlagung aus.

Unterschied zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag

Das Kindergeld ist eine monatliche finanzielle Unterstützung für Eltern, die direkt ausgezahlt wird. Der Kinderfreibetrag hingegen wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, wodurch sich die Steuerlast verringert. Für das Jahr 2025 beträgt der Kinderfreibetrag 9.540 Euro pro Kind.

Die Günstigerprüfung durch das Finanzamt

Das Finanzamt führt automatisch eine sogenannte Günstigerprüfung durch, bei der verglichen wird, ob das Kindergeld oder die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag für Sie vorteilhafter ist. Wenn der Kinderfreibetrag günstiger ist, wird das ausgezahlte Kindergeld mit der Steuerermäßigung verrechnet.

Ab welchem Einkommen lohnt sich der Kinderfreibetrag?

Ab einer gewissen Einkommenshöhe ist der Kinder-Steuerfreibetrag günstiger. Als Faustregel gilt: Bei einem jährlichen Einkommen von etwa 33.000 Euro bei Alleinstehenden und 66.000 Euro bei Verheirateten kann der Kinderfreibetrag günstiger sein als das Kindergeld.

EinkommenstatusEinkommenshöheVorteil
Alleinstehendeca. 33.000 EuroKinderfreibetrag kann günstiger sein
Verheirateteca. 66.000 EuroKinderfreibetrag kann günstiger sein
Kinderfreibetrag

Es ist wichtig, dass Sie Ihre individuelle Situation prüfen lassen, um zu bestimmen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Kindergeld für besondere Fälle

Es gibt besondere Fälle, in denen ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Diese Fälle umfassen unter anderem Kinder mit Behinderungen, Kinder von getrennt lebenden Eltern und ausländische Staatsangehörige.

Kindergeld für Kinder mit Behinderung

Für Kinder mit Behinderungen gelten besondere Regelungen beim Kindergeld. Wenn sie aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, kann der Anspruch auf Kindergeld auch über das 25. Lebensjahr hinaus bestehen.

  • Behinderte Kinder können Kindergeld unabhängig von ihrer Ausbildung erhalten.
  • Der Kindergeldanspruch bleibt auch nach dem 25. Lebensjahr bestehen, wenn das Kind seinen Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen kann.

Kindergeld bei getrennt lebenden Eltern

Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern erhält grundsätzlich derjenige Elternteil das Kindergeld, bei dem das Kind überwiegend lebt. Die Eltern können jedoch auch eine abweichende Vereinbarung treffen.

  • Das Kindergeld wird in der Regel an den Elternteil gezahlt, bei dem das Kind hauptsächlich lebt.
  • Eine abweichende Vereinbarung zwischen den Eltern ist möglich.

Kindergeld für ausländische Staatsangehörige

Ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kindergeld. Der Aufenthaltsstatus und die Art der Aufenthaltserlaubnis sind dabei entscheidend.

  • Ausländische Staatsangehörige können Kindergeld erhalten, wenn sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
  • Der Aufenthaltsstatus und die Aufenthaltserlaubnis spielen eine entscheidende Rolle bei der Kindergeldberechtigung.

Kombination mit anderen Leistungen

Kindergeld Kinderzuschlag kombinieren

Die Kombination von Kindergeld mit anderen staatlichen Leistungen ist möglich, aber es gibt bestimmte Regeln und Anrechnungsvorschriften zu beachten. Wenn Sie Kindergeld beantragen, sollten Sie sich über die Möglichkeiten und Einschränkungen informieren.

Kindergeld und Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag ist eine ergänzende Leistung zum Kindergeld, die Familien mit geringem Einkommen unterstützt. Beide Leistungen werden von den Familienkassen ausgezahlt und auf dasselbe Konto überwiesen.

Kindergeld und Bürgergeld

Beim Bürgergeld (früher Hartz IV) wird das Kindergeld vollständig als Einkommen des Kindes angerechnet, was bedeutet, dass sich der Bürgergeld-Anspruch entsprechend verringert. Dies sollten Sie bei der Beantragung von Bürgergeld berücksichtigen.

Kindergeld und Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende wird unabhängig vom Kindergeld gezahlt, allerdings wird das Kindergeld in voller Höhe auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. Dies kann Auswirkungen auf die Höhe des Unterhaltsvorschusses haben.

Es ist wichtig zu beachten, dass alle Leistungen ausschließlich per Überweisung auf ein Konto ausgezahlt werden; eine Barauszahlung ist nicht möglich. Deshalb muss bei der Antragstellung immer eine Bankverbindung angegeben werden.

Häufige Fehler bei der Beantragung vermeiden

Um beim Kindergeldantrag erfolgreich zu sein, sollten Sie einige häufige Fehler vermeiden. Der Antrag auf Kindergeld entfaltet nur eine eingeschränkte Rückwirkung, die lediglich den Zeitraum der letzten sechs Monate vor Antragstellung abdeckt.

Unvollständige Antragsunterlagen

Ein häufiger Fehler sind unvollständige Antragsunterlagen. Die Familienkasse benötigt bestimmte Dokumente wie Geburtsurkunden, Ausbildungsnachweise oder Identitätsnachweise, um den Anspruch zu prüfen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig einreichen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Versäumte Fristen und Mitteilungspflichten

Versäumte Mitteilungspflichten können ebenfalls problematisch sein. Änderungen in der Ausbildungssituation, beim Wohnort oder bei der Bankverbindung müssen der Familienkasse umgehend mitgeteilt werden. Beachten Sie, dass Kindergeld in der Regel nur für maximal sechs Monate rückwirkend ausgezahlt wird, auch wenn der gesetzliche Anspruch theoretisch für vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden kann.

Kindergeldantrag

Fazit

Das Kindergeld2025 bietet Familien in Deutschland eine wichtige finanzielle Unterstützung. Mit 255 Euro pro Kind und Monat können Eltern ihre Kinder finanziell unterstützen lassen. Die Auszahlung erfolgt durch die Familienkassen nach einem festen System, das sich nach der Endziffer der Kindergeldnummer richtet.

Mit diesem umfassenden Überblick über alle wichtigen Aspekte des Kindergeldes für das Jahr2025 sind Sie bestens informiert und können die finanzielle Unterstützung für Ihre Familie optimal nutzen.

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